Erste Fördermitgliedschaft
Seit der Satzungsänderung der Thüringischen Botanischen Gesellschaft im Jahr 2025 gibt es auch die Möglichkeit, Fördermitglied zu werden. Zum 01.01.2026 darf die Gesellschaft ihr erstes Fördermitglied begrüßen. Ein langjähriges Mitglied aus Rudolstadt hat damit im Zusammenhang der Gesellschaft dankend mitgeteilt, dass ihr Wirken zur Bereicherung seines Lebens beigetragen hat.